Kurtaxen und Tourismusabgaben

In einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Meist erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende bis einschließlich 26. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen Ermäßigungen. Diese Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Satzungen der Gemeinden. Die folgende Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr.

Kurtaxe in Röbel / Müritz

Die Kurabgabe beträgt pro Übernachtung und pro Person vom 1. April bis 31. Oktober 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.

Kurabgabensatzung der Stadt Röbel / Müritz

Stand: Januar 2022
St. Marien in Röbel/Müritz

St. Marien in Röbel/Müritz

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