Storno-Versicherung
Reiserücktritts-und Reiseabbruch-Versicherung
Bei der Buchung eines Feriendomizils ist es wichtig zu wissen, dass der Eigentümer der Unterkunft bei einer Stornierung seitens des Gastes weiterhin Anrecht auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises hat. Der Reisepreis ist der Mietpreis zuzüglich eventueller Nebenkosten. Die Höhe der pauschalen Erstattung an die Eigentümer des Ferienobjektes im Falle einer Stornierung können Sie den Beschreibungen der Unterkünfte bzw. Ihrer Buchungsbestätigung entnehmen.
Unsere Empfehlung
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen, die Storno-Versicherung unseres Partners ERGO Reiseversicherung gegen kleines Geld abzuschließen.
Zusätzlich zur Storno-Versicherung werden in der StornoPlus-Versicherung eine Krankenrücktransport-, Gepäck-Versicherung und ein Fahrrad-Schutz angeboten.
Produktübersicht Storno-Versicherung
Abschluss-Frist
Die Storno-Versicherung kann bei Buchung der Reise oder auch anschließend noch abgeschlossen werden, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist drei Werktage (Montag bis Freitag).
Die Kontaktdaten des Versicherungsvermittlers sowie die Beschwerde- und Schlichtungsstelle für Reiseversicherungen finden Sie im Impressum.
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen -->
Die Müritz in Waren